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14.03.2023

VBE: Menschen mit Dyskalkulie fördern

Rechenschwäche im Schulausschuss

Der Umgang mit Lese-Rechtschreibstörungen und Dyskalkulie im Schulalltag ist ein Thema des morgigen Schulausschusses im Landtag. Mit Blick auf die Rechenschwäche erklärt Anne Deimel, Vorsitzende des VBE NRW:

„Die Grundsätze der Kultusministerkonferenz (KMK) zum Umgang mit der Dyskalkulie sind völlig veraltet. Das hilft weder den betroffenen Kindern und Eltern noch den Lehrkräften. Es ist längst an der Zeit, neue und einheitliche schulrechtliche Regelungen zum Umgang mit einer Rechenschwäche zu schaffen. Menschen mit Dyskalkulie haben einen Anspruch auf eine gezielte Förderung und sollten einen begabungsgerechten Schulabschluss erreichen können. Wir fordern unbürokratische Unterstützungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit einer Rechenschwäche. Wenigstens der im Zukunftsvertrag der Landesregierung angekündigte Nachteilsausgleich muss zügig auf den Weg gebracht werden.“

Im Koalitionsvertrag erklärt die Landesregierung, eine Überarbeitung der Grundsätze der KMK zur Rechenschwäche anzustreben. Bis zu dieser Überarbeitung solle geprüft werden, wie landesrechtlich ein Nachteilsausgleich geregelt werden kann. Darüber hinaus stellt Anne Deimel fest:

„Kinder müssen über die notwendigen mathematischen Basisfähigkeiten verfügen können, um Rechnen zu lernen. Denn Mathematik ist wie ein Haus. Ohne solides Fundament kann das mathematische Haus nicht errichtet werden. Die Basisfähigkeiten müssen spätestens im Übergang von der Kita in die Grundschule diagnostiziert und bei Bedarf rechtzeitig gefördert werden. Hierfür ist ausgebildetes Fachpersonal nötig, wenn der Anteil der Kinder, die Schwierigkeiten beim Erlernen des Rechnens haben, nicht weiter ansteigen soll. Die Landesregierung ist auch aus diesem Grund gefordert, dem großen Personalmangel in Kita und Grundschule zu begegnen.“


Pressemitteilung 06/2023
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