Laternenumzug

Wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben. Mit der heutigen Ausgabe (PDF) informieren wir Sie aufgrund der aktuell vielen Nachfragen erneut über das Thema Laternenumzug.

Alle Jahre wieder…
Bevor die Adventszeit losgeht, steht in vielen Schulen noch eine weitere Feierlichkeit an: Sankt Martin und der Laternenumzug. Das heißt dann nicht nur Brezeln oder Weckmann essen und Laternen basteln, sondern auch singen. Doch gerade das gemeinsame Singen führt immer häufiger zu Verunsicherungen. Darf man eigentlich einfach alle Lieder singen oder muss man die Veranstaltung bei der Gema anmelden und hierfür Gebühren zahlen?

Aufgrund der vielen Anfragen der letzten Jahre hat die Gema selbst eine Checkliste erstellt.

Wichtig

Wenn Sie mindestens eine der folgenden Aussagen mit „Ja“ beantworten können, ist KEINE Lizenz notwendig!

  • Die Teilnehmer des Umzugs singen miteinander Lieder, es gibt kein geplantes Publikum (nur zufällig am Straßenrand)
  • Der Laternenumzug wird von der Kirche organisiert.
  • Es werden nur traditionelle Lieder gesungen, d.h. die Autoren sind unbekannt oder seit mehr als 70 Jahre verstorben.

Eine Lizenz der GEMA benötigen Sie für Veranstaltungen, bei denen Sie geschützte Musik vor einem Publikum aufführen. Geschützte Musik stammt in der Regel aus der Feder der bei der GEMA vertretenen Komponisten und Textdichter und muss lizenziert werden. In einigen Fällen erfolgt das bereits durch einen Rahmenvertrag, etwa mit den Kirchen. Die GEMA leitet die Vergütungen an die Urheber der Musik weiter und schafft damit die Grundlage dafür, dass Musikschaffende von ihrer Arbeit leben können.

Infoblatt Gema

Wir wünschen Ihnen einen schönen Laternenumzug!

Für VBE-Mitglieder: 
VBE-Mitglieder haben täglich die Möglichkeit, sich unter der Telefonnummer 0231 425757 0 mit unserer Rechtsabteilung verbinden zu lassen. Bei schulfachlichen Fragen steht die stellvertretende Landesvorsitzende Wibke Poth unter der Nummer 0179 7003350 zur Verfügung.
Darüber hinaus ist dienstags und mittwochs ab 14:00 Uhr das Servicetelefon für Mitglieder des VBE unter der Telefonnummer 0231 433863 zu erreichen. Mitglieder finden weitere Informationen auch auf der Rechtsdatenbank des VBE.

Hinweis

Der VBE bietet Grund- und Aufbauschulungen für Mitglieder in Lehrerräten an. Der geänderte Erlass regelt auch die Durchführung von Aufbauschulungen. Da die Basis eine vertragliche Vereinbarung mit dem MSB (vormals MSW) ist, sind unsere Angebote den staatlichen – z. B. durch die Kompetenzteams – gleichgestellt. Nutzen Sie die Veranstaltungen. Dazu laden wir Sie herzlich ein. Ihnen entstehen keine Kosten. Ihre Fahrtkosten trägt die Schule, der die verauslagten Reisekosten dann von der Bezirksregierung erstattet werden.
Die Teilnahme an den Qualifizierungen liegt im besonderen dienstlichen Interesse. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Sonderurlaub gemäß § 26 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung. Der besondere Ausnahmefall gemäß § 26 Freistellungs- und Urlaubsverordnung ist gegeben. Die Qualifizierungen für Lehrerräte finden jeweils von 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr statt.
Anmeldungen zu unseren Lehrerräteschulungen sind jederzeit möglich. Bitte klicken Sie oben auf die Grafik.

Inka Schmidtchen
Justiziarin VBE NRW 

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