Stellungnahme des VBE NRW zum Entwurf einer Verordnung zur Einführung der Fächer Wirtschaft und Informatik an allen Schulformen
Das geplante Vorgehen der regierungsbildenden Parteien, dass Schülerinnen und Schülern in Nordrhein-Westfalen Kenntnisse unserer Wirtschaftsordnung ebenso wie Aspekte der Verbraucherbildung vermittelt werden, ist durchaus nachvollziehbar. Jedoch ist dies auch schon jetzt ein integraler Bestandteil der schulischen Bildung in Nordrhein-Westfalen. Hierzu bedarf es nicht unbedingt der Etablierung eines neuen Schulfaches „Wirtschaft“.
Über die Verankerung der Vermittlung von grundlegenden Fähigkeiten des Programmierens eingehend nachzudenken, ist in der heutigen Zeit angezeigt. Das Fach Informatik flächendeckend einzuführen, ohne die notwendigen Lehrkräfte – von den Voraussetzungen einmal ganz zu schweigen – vorhalten zu können, ist mehr als ambitioniert.
Wenn die regierungsbildenden Parteien sich dennoch auf die Etablierung neuer Schulfächer verständigt haben, so ist der VBE NRW der Meinung, dass einer solchen Einführung zunächst eine Fortbildungsoffensive für Lehrkräfte vorangestellt werden müsste, bevor es zu Änderungen in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen kommt. Ebenso stellt sich die Frage der zukünftigen Perspektive der Fächer und damit der Verankerung in der Lehrerbildung und an den lehrerausbildenden Universitäten.
Der hier beschrittene Weg der Einführung neuer Schulfächer durch Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen und durch Verordnung scheint aus schulorganisatorischen Gründen und aus Gründen der Fachlichkeit nicht zweckdienlich und kann durchaus den Anschein erwecken, dass es ausschließlich um ein symbolisches Handeln geht.
Kritisch anzumerken ist auch, dass den Schulen durch die Rückgriffe auf die Ergänzungsstunden Möglichkeiten der individuellen Förderung aller Schülerinnen und Schüler genommen werden.
Gegen die Einführung neuer Schulfächer gibt es keine Einwände, Schule als System und damit auch der Unterricht haben sich ständig zu hinterfragen und zu erneuern. Allerdings sollten Schulfächer und grundlegende Bildungsinhalte nicht qua Verordnung eingeführt werden, sondern grundständig und solide geplant durch eine Weiterqualifizierungsmaßnahme für im Dienst befindliche Lehrkräfte und vor allem perspektivisch durch die entsprechenden Ausbildungsgänge an den Hochschulen, die Lehrerausbildung betreiben.
Unter dem besonderen Eindruck der derzeitigen Situation stellt sich die Frage, ob eine Einführung und Umsetzung der Verordnung zum Beginn des Schuljahres 2020/2021 grundsätzlich sinnvoll ist oder eine – zumindest einjährige – zeitliche Verschiebung angezeigt scheint.
Die Schulen werden einerseits mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach den Sommerferien – wie auch immer er aussehen mag – ausreichend ausgelastet sein. Zusätzlich würde ein Vorlauf für eine Fortbildungsinitiative gegeben sein.
Dortmund, 28.04.2020
Stefan Behlau
Landesvorsitzender VBE
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