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Pressemitteilung vom 30.05.2012
Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern muss fallen
Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern komplett aufzuheben, ist der einzig richtige Weg, bekräftigt Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) NRW. Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch (30. Mai 2012) eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, die aber nicht alle Bildungsbereiche betrifft. „Bildung ist aber keine Insel-Lösung, sie muss strategisch und ganzheitlich angegangen werden“, sagt Beckmann.
Das Kooperationsverbot müsse so schnell wie möglich gestoppt werden, so Beckmann. „Wer auf Bundesebene Gesetze beschließt, muss auch dafür sorgen, dass sie innerhalb von Bund und Ländern problemlos umgesetzt werden können“, fordert Beckmann. So könne es nicht sein, dass der Bund einerseits z. B. die Inklusion, also das gemeinsame Lernen behinderter und nicht-behinderter Kinder, zwar unterstützt, den Ländern aber die Aufgabe überlässt, die Gelingensbedingungen jeder für sich zu schaffen. „So kann keine großflächige Bildungsrepublik Deutschland entstehen. Das ist, als würde der Bund Wasser predigen und Wein trinken“, entrüstet sich Beckmann.
Die Grabenkämpfe zwischen Bund und Ländern müssten endlich beigelegt werden, sagt Beckmann: „Nur so können wir länderübergreifend dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche bestmöglich gefördert werden.“ Das bedeute nicht das Aufgeben der Kultushoheit der einzelnen Länder, vielmehr schafft ein Aus des Kooperationsverbots eine Grundlage, an die alle gleichermaßen anknüpfen können, betont Beckmann: „Ziel muss es sein, gleiche Bildungschancen unabhängig vom Wohnort sicherzustellen.“ Pressemitteilung 22-12
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