15.12.2010 Hintergrund, Rückblick
Im Frühjahr 2009 wurden Verhandlungen für eine neue Entgeltordnung versprochen. Im Dezember 2009 begannen die Verhandlungen mit Verzögerung und bis heute fehlt ein eindeutiges Bekenntnis der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), endlich eine Entgeltordnung für Lehrkräfte zu schaffen. Deshalb fanden in zahlreichen Bundesländern Unterschriftensammlungen - so auch auf den Internetseiten des VBE - statt. Diese wurden TdL-Chef Hartmut Möllring übergeben. Für die dbb tarifunion war Helmut Overbeck, stellvertretender Vorsitzender der dbb tarifunion, vor Ort. Symbolisch erhielt Möllring einen Scheck, der die Zahl der Unterschriften und den Umfang der Unzufriedenheit ausweist: 80.000 Kolleginnen und Kollegen beteiligten sich bundesweit an der Unterschriftensammlung. Da der Protest immer noch weiter wuchs, musste die Ziffer auf diesem Scheck nach dessen Drucklegung sogar noch einmal handschriftlich erhöht werden.
Die dbb tarifunion verhandelt seit Dezember des vergangenen Jahres mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für eine bundesweite Entgeltordnung im Bereich der Lehrkräfte und damit für ein leistungsgerechtes Bezahlungssystem. Mit am Verhandlungstisch sitzt der VBE als Fachgewerkschaft der dbb tarifunion im Lehrkräftebereich. Unser Ziel ist eine bundesweit einheitliche Entgeltordnung auch für den Bereich der Lehrkräfte! Damit wollen wir endlich die Bezahlung ins Lot bringen! Gemeinsam hatten die Tarifvertragsparteien auf Arbeitnehmerseite die Arbeitgeber aufgefordert, sich bis zur nächsten Verhandlungsrunde am 28. April 2010 zu nachfolgenden Gewerkschaftspositionen zu erklären:
 Stichwort Geltungsbereich: Es wird eine umfassende tarifliche Regelung angestrebt anstelle beliebiger in jedem Land anders lautender Arbeitgeberrichtlinien. Stichwort Eingruppierungskriterien: Die Kriterien für die Eingruppierung umfassen die auszuübende Tätigkeit und die für diese Tätigkeit erforderliche Ausbildung. Stichwort Eckeingruppierung: Die Eckeingruppierung E 13 für Tätigkeiten, für die ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss gefordert ist, gilt auch für Lehrkräfte. Stichwort Ost-West-Differenzierungen: Es gilt eine einheitliche Eingruppierung in Ost und West.
Wir fordern weiterhin: - mehr Gerechtigkeit bei der Bezahlung und die bessere Eingruppierung von tarifangestellten Lehrkräften - die gleiche Anerkennung und Wertschätzung der Lehrerarbeit in allen Schulformen - die Attraktivität der Lehrberufe steigern und den Nachwuchs sichern
2500 Kolleginnen und Kollegen sind dem Aufruf von dbb tarifunion, GEW und VBE gefolgt und haben sich an den Kundgebungen und Warnstreikaktionen am 04.05.2010 beteiligt. Nachdem am 28. April 2010 auch die vierte Verhandlungsrunde für eine Entgeltordnung für angestellte Lehrkräfte erneut enttäuschend und ohne erkennbaren Fortschritt verlaufen ist, waren alle Lehrerinnen und Lehrer aufgefordert, ihrem Unmut über die starre Haltung der Arbeitgeber Luft zu machen! Warnstreikaktionen fanden statt in: Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Bonn, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Köln, Münster, Wuppertal.
Am 15. November 2010 hat eine weitere Verhandlungsrunde stattgefunden. Bei der Diskussion um den künftigen Umgang mit Vergütungsgruppenzulagen hat der Verhandlungsführer der TdL den Verhandlungstermin abgebrochen. Diskussionsschwerpunkte waren zuletzt der Umgang mit Aufstiegen und Vergütungsgruppenzulagen. Die Tarifvertragsparteien waren sich einig, einen Teil der Aufstiege insbesondere in den Entgeltgruppen E2 bis E8, materiell zu erhalten. Dabei sollte bei Tätigkeiten mit vorgesehenem Aufstieg die Eingruppierung direkt in die Aufstiegsentgeltgruppe erfolgen. Der Umgang mit Vergütungsgruppenzulagen war zunächst Inhalt der Gespräche im letzten Jahr. Hierzu wurde eine „Abzins-Lösung" diskutiert. Mit Inkrafttreten der Entgeltordnung sollten Vergütungsgruppenzulagen nicht erst nach einem bestimmten Zeitraum, sondern sofort gezahlt werden. Dies dann jedoch mit einem niedrigeren Betrag. Die Gewerkschaften haben am 15. November 2010 der TdL ihre Vorstellungen konkretisiert. Danach hat dieser Einigungskorridor für alle Vergütungsgruppenzulagen zu gelten, unabhängig von der zeitlichen Komponente. Dies veranlasste den Verhandlungsführer der TdL dazu, die Verhandlungen nicht mehr fortsetzen zu wollen. Er verlangte von den Gewerkschaften, dies zurückzunehmen. Die Gewerkschaften hätten mit diesen vorgebrachten Vorstellungen erneut die Verhandlungsgrundlage verlassen. Dies wiesen die Gewerkschaften zurück, da die Tarifeinigung vom 1. März 2009 als Verhandlungsgrundlage keine Aussage zu diesem Thema beinhaltet.
Hinweis: Wenn Lehrkräfte an Warnstreiks teilnehmen, dürfen nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Beamtinnen und Beamten nicht zum Ausgleich für Mehrarbeit herangezogen werden. Eine organisatorische Umlegung von Unterricht ohne Mehrarbeit ist aber möglich. Für die Streikenden entfällt die Arbeitsleistung für die Dauer des Streiks und kann nicht nachgeholt werden.
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