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Lehrertauschverfahren zum 1. Februar 2013
18.06.2012

Für das Lehrertauschverfahren zum 1. Februar 2013 gelten folgende Termine:

31. Juli 2012:
bereits bekannte und veröffentlichte Antragsfrist für Versetzungsanträge
aus Nordrhein-Westfalen.
Von den Lehrkräften sollen zukünftig nur noch Online-Anträge aus OLIVER heraus gestellt werden, da damit die erforderliche Datensicherheit für einen Online-Austausch gewährleistet ist und die manuelle Erfassungsarbeit entfallen kann.
Übernahmeanträge in Papierform sollen grundsätzlich an die Lehrkraft zurück gesendet werden mit dem Hinweis, den Online-Versetzungsantrag zu verwenden. Dabei sollte gewährleistet sein, dass ein Online-Antrag bis zum 31. Juli 2012 gestellt und übermittelt werden kann.
Nachträgliche Änderungen im LTV-Antrag, wie zum Beispiel Ergänzungen der Ortswünsche, sind dem beteiligten Land sofort entweder online oder per Post zu übermitteln.
Personalakten sollen bei Erstanträgen an die aufnehmenden Schulbehörden verschickt werden.

bis 31. August 2012:
Vorlagefrist der Anträge mit Freigabevotum in andere Bundesländer. Diese Anträge sollen möglichst
- frühzeitig erfasst und
- täglich versandt werden.
Damit wird gewährleistet, dass eine Abstimmung mit den aufnehmenden Ländern frühzeitig erfolgen kann. Anträge, die erst nach dem 31. August 2012 bei den Bezirksregierungen eingehen, sind unverzüglich an das Ministerium für Schule und Weiterbildung und die aufnehmenden Länder weiterzuleiten.

25. September 2012:
Ende der Bearbeitungsfrist. Bei den Aufnahmeanträgen aus anderen Ländern ist zu beachten:
- Aufnahmevoten sollen frühzeitig gebucht und verschickt werden, damit eine schnelle Abstimmung mit den abgebenden Ländern erfolgen kann.
- Antragsbegründungen sollen mit erfasst werden, damit bei den Tauschverhandlungen eine
nachvollziehbare Entscheidung getroffen werden kann.
- Service-Angebote sollen geprüft werden.

26./27. September 2012:
Sitzung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe "Lehrertausch zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland".
Nach der Sitzung besteht wieder die Möglichkeit, in begründeten Einzelfällen nachzuverhandeln. Die Nachverhandlungen können auch wie bisher genutzt werden, um kurzfristig frei gewordene Stellen zu besetzen.
Im Rahmen des Lehrertauschverfahrens zum 1. Februar 2013 werden die Anträge zum Teil wieder zusätzlich über ein Online-Verfahren ausgetauscht.
Am Online-Verfahren nehmen die Länder Niedersachsen (federführend für den Online-Versand), Hamburg, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen teil.
Der Online-Versand sowie der Import von Übernahmeanträgen erfolgen grundsätzlich mittwochs und werden von IT.NRW durchgeführt. In den letzten beiden Wochen vor der Sitzung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe werden ein täglicher Online-Versand und Import der Übernahmeanträge durch IT.NRW erfolgen.
Nach aktuellen Informationen nimmt das Land Rheinland-Pfalz letztmalig zum 1. Februar 2013 an dem Halbjahrestermin teil. Danach beabsichtigt das Land Rheinland-Pfalz, sich nur noch zum 1. August eines
jeden Jahres am Lehrertauschverfahren zu beteiligen.
Zum Halbjahrestermin werden damit nur noch die Länder Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Thüringen und Nordrhein-Westfalen teilnehmen. Zum Schuljahresbeginn nehmen alle Länder teil.





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