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Zur Klassengröße an Grundschulen

Pressedienst vom 29.06.2009

VBE-Umfrage ausgewertet (Daten im Anhang)

Insgesamt 1190 Grundschulen haben sich an der vom VBE durchgeführten Umfrage zur Klassengröße an Grundschulen beteiligt. Um die Daten nicht zu verzerren, wurden die Schulen aus der Auswertung herausgenommen, die gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern anbieten. Es blieben 759 Schulen mit insgesamt 6475 Klassen zur Auswertung.

Der Richtwert für die Bildung einer Grundschulklasse liegt bei 24 Kindern. In 37,1 % der in die Auswertung eingegangenen Klassen wird dieser Richtwert überschritten.

„Dass es zulässig ist, Grundschulklassen mit 25 bis 30 Kindern zu bilden, heißt noch lange nicht, dass es pädagogisch sinnvoll ist“, kommentiert der VBE-Vorsitzende Udo Beckmann diese Zahl. „Es ist eine Binsenweisheit, dass die Kinder heute anders sind als vor 30 Jahren. Darauf müssen sich Lehrerinnen und Lehrer einstellen, und darauf muss auch die Größe der Lerngruppen eingestellt werden.“

Auffallend ist, dass die an der Umfrage beteiligten Schulen im kommenden Schuljahr sowohl in absoluten Zahlen als auch prozentual gesehen geringfügig mehr erste Klassen mit mehr als 30 Kindern haben werden als im laufenden Schuljahr. Laut Erlass des MSW vom 22.04.2008 sind Klassen mit mehr als 30 Kindern an Grundschulen aber nicht zulässig.

Die Schülerzahlen sinken. Das kann stellenweise dazu führen, dass die Eingangsklassen an Grundschulen größer werden. Das klingt zwar auf den ersten Blick unlogisch, kann aber an folgendem Beispiel verdeutlicht werden: Hatte eine Grundschule für das noch laufende Schuljahr 36 Anmeldungen, konnte sie zwei Klassen bilden, weil die Untergrenze für die Klassenbildung an Grundschulen bei 18 Kindern liegt. Hat diese Schule aber für das kommende Schuljahr nur noch 30 Anmeldungen, ist eine Aufteilung in zwei Klassen nicht mehr möglich.

„Das hört sich absurd an, ist aber Fakt“, so Beckmann. „Es wäre angesichts dieser Entwicklung dringend erforderlich, die Untergrenze für die Klassenbildung zu senken. Kleine Lerngruppen sind eine wichtige Voraussetzung, um das im Schulgesetz verankerte Recht auf individuelle Förderung auch umsetzen zu können.“

Hartmut von Hentig hat sich dazu in der Frankfurter Rundschau vom 10. Oktober 2008 folgendermaßen geäußert: „Die Schulklassengröße ist seit Jahren zu hoch für die quirligen heutigen Kinder und Jugendlichen und müsste bei gleichzeitiger Veränderung der Lehr- und Lernformen nicht auf 28, sondern auf 20 reduziert werden.“

Beckmann: „Dem haben wir nichts hinzuzufügen.“

Daten zu Klassengrößen an Grundschulen: Klassengr_GS_2009.pdf

PD 44/09



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