19.06.2009 Das Ministerium (MSW NRW) hat eine Verhaltensinformation zur Influenza-Situation ("Schweinegrippe") in Nordrhein-Westfalen herausgegeben, nachdem an einigen Schulen in Nordrhein-Westfalen Schülerinnen und Schüler an der Influenza mit dem Erregervirus A H1 N1 erkrankt sind.
Typische Krankheitszeichen der Influenza A H1 N1 sind:
Personen, bei denen solche Krankheitssymptome auftreten, und die vermuten, dass sie Kontakt zu einem bestätigten Fall der "Schweinegrippe" hatten, sollten sich wegen der Ansteckungsgefahr nur telefonisch an einen Arzt wenden! Dadurch kann der Arzt entsprechende Vorkehrungen treffen und unnötige Kontakte nach Möglichkeit vermeiden.
Schulleitungen wenden sich bei Verdachtsfällen an das örtliche Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt leitet die gegebenenfalls nötigen weiteren Schritte ein. Entscheidungen der Schulleitungen sollen im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt getroffen werden. Soweit aus medizinischen Gründen notwendig, kann die Ordnungsbehörde Betroffene und enge Kontaktpersonen vom weiteren Schulbesuch ausschließen oder eine Entscheidung zur Schließung der Schule treffen. Die Schulleitung informiert die zuständige Schulaufsicht.
Für Bürgeranfragen hat darüber hinaus Call NRW, das Bürger- und Servicecenter der Landesregierung, eine Hotline geschaltet. Sie ist wochentags von 8:00 bis 18:00 Uhr unter 0180 3 100 210 (9ct./Min, abweichende Tarife aus Handynetzen) zu erreichen.
Weitere Informationen enthalten die Webseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und des Robert-Koch-Instituts.
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