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VBE: Änderungen nur eingeschränkt zufrieden stellend
29.03.2006

Schulgesetz

„Die heute von Schulministerin Barbara Sommer vorgestellten geplanten Änderungen am Schulgesetzentwurf sind nur eingeschränkt zufrieden stellend“, erklärt Udo Beckmann, Vorsitzender der Lehrergewerkschaft Verband Bildung und Erziehung (VBE NRW). „Der VBE sieht an vielen Stellen weiterhin Korrekturbedarf.“

Dass die Landesregierung in Sachen Grundschulempfehlungen offensichtlich die vom VBE und der Landeselternschaft vorgetragenen Argumente ernst nimmt, begrüßt der VBE ausdrücklich. Die jetzt gefundene Regelung, den Grundschullehrerinnen die Möglichkeit zu geben bei der Empfehlung zur weiterführenden Schule mehr als eine Schulform zu nennen, lässt allerdings auch den Schluss zu, dass es nun keinen Grund mehr gibt, am Prognoseunterricht festzuhalten.

Die Entscheidung, Schulleiterinnen und Schulleiter mit der dritten Wiederwahl unbefristet in das Amt zu übernehmen, ist ein Schritt in die richtige Richtung, wenngleich der VBE der Wahl des Schulleiters oder der Schulleiterin auf Zeit weiterhin ablehnend gegenüber steht. Ebenso lehnt er die Wahl der Schulleitung durch die Schulkonferenz weiterhin strikt ab.

Schulleiterinnen und Schulleiter werden dann zumindest zum Teil von den Menschen gewählt, deren Vorgesetzte sie sein sollen.

Beckmann wörtlich: „Dieses Wahlverfahren wird nach Auffassung des VBE dazu führen, dass sich noch weniger Lehrerinnen und Lehrer bereit erklären werden, für Schulleitungsaufgaben zur Verfügung zu stehen. Wer dieses Ansinnen der Landesregierung in den letzten Wochen vor Lehrerinnen und Lehrern vorgestellt hat, hat nur verständnisloses Kopfschütteln geerntet.“

„In einigen zentralen Punkten bewegt sich die Landesregierung offensichtlich nicht“, so Beckmann weiter. „Trotz vieler Proteste von unterschiedlichen Seiten will sie beispielsweise an der Auflösung der Grundschulbezirke festhalten und in dieser Frage mit dem Kopf durch die Wand.“

Dass sich der Rückgang der Schülerzahlen zwangsläufig auf die Schullandschaft auswirken wird, wird von der Landesregierung offensichtlich völlig ignoriert. Anderenfalls würde sie die nach dem ersten Gesetzentwurf ohnehin schon eingeschränkten Möglichkeiten zur Gründung von Schulverbünden nicht noch deutlicher einschränken.

„Das ist ein völlig falsches Signal an die Schulträger, die sich in ihren Kommunen mit diesem Problem auseinandersetzen müssen“, so Beckmann weiter. „Ihnen hilft es wenig, wenn eine Landesregierung starr an den traditionellen Schulstrukturen festhält. Sie brauchen flexible Lösungen, mit denen sie den Eltern und Schülern ein wohnortnahes und umfassendes Bildungsangebot bieten können.“

Hart kritisierte der VBE-Vorsitzende erneut die Abkopplung des Gymnasiums von den anderen Schulformen durch das 9 3-Modell. Beckmann wörtlich: „De facto sieht es so aus, dass der Wechsel von der Hauptschule zum Gymnasium nur nach Abschluss der Klasse 5 und damit nur vor Abschluss der Erprobungsstufe möglich ist. Mit diesem Modell konzentriert sich die Landesregierung einseitig auf das Gymnasium und ignoriert die Konsequenzen für die Schülerinnen und Schüler der anderen Schulformen. Sie führt ihren immer wieder formulierten Anspruch mehr Durchlässigkeit schaffen zu wollen damit selbst ad absurdum.“

PD 25/06 - 29.03.06

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