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Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW

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Kurze Beine – kurze Wege

Um einem Schulsterben insbesondere im Grundschulbereich entgegenzuwirken, hat der VBE die beiden Experten beauftragt, ein Konzept dafür zu entwickeln, wie auch bei rückläufigen Schülerzahlen eine wohnortnahe Versorgung mit Grundschulen gesichert werden kann.

Den Ernst der Lage machen die Gutachter bereits zu Beginn deutlich: Aufgrund der Tatsache, dass es in NRW eine dauerhaft niedrige Geburtenrate gebe, seien immer mehr Standorte von der Schließung ihrer Grundschulen bedroht. So seien im Schuljahr 2010/11 bereits 599 Grundschulen im ersten Schuljahr einzügig geführt worden bei gleichzeitiger Abnahme der Grundschulstandorte von 3.465 im Jahr 2001 auf 3.144 im Jahr 2010. „Wir sprechen hier von einem Verlust von 321 Grundschulstandorten innerhalb von neun Jahren“, betont Beckmann. „Es ist allerhöchste Zeit, dass diese Entwicklung Beachtung findet.“ Dass der amtlich festgelegte Klassenfrequenzrichtwert von 24 Kindern pro Klasse in der Realität mit 23,1 Kindern pro Klasse längst unterschritten werde, mache deutlich, dass Handlungsbedarf bestehe. Schon jetzt ginge die notwendige personelle Besserstellung von kleinen Grundschulen immer mehr zu Lasten größerer Klassenbildung an den großen Standorten und führe damit zu einer Benachteiligung der dort unterrichteten Kinder. Dieser Umstand sei nicht unerheblich, da die Zahl der Grundschüler bis zum Jahr 2018 um weitere 12,6 Prozent fallen würde. An 150 Standorten reagiere man durch sogenannte Grundschulverbünde auf rückläufige Schülerzahlen. Diese von der Landesregierung bisher favorisierte Depandance-Lösung sei keine dauerhafte, sondern schiebe die Schließung lediglich auf.

Die beschriebene Entwicklung in den Grundschulen sei von den politisch Verantwortlichen weitgehend unbeachtet verlaufen. Die Projektion der Entwicklung auf die einzelnen Städte und Kreise in NRW mache nun deutlich, dass insbesondere für den ländlichen Raum kurzfristig Lösungen erforderlich seien. Denn hier läge die Grundschulversorgung schon jetzt deutlich unter dem Landesdurchschnitt, das gelte für 22 von 53 Städten und Kreisen.

Die wohnortnahe Grundschule sei aus kommunaler, sozialer, kultureller und pädagogischer Sicht von besonderer Bedeutung, so Beckmann. In diesem Zusammenhang komme das Gutachten zu dem für Eltern, Lehrer und Kommune bedeutungsvollen Ergebnis:

Bei einem deutlichen Auseinanderfallen von Wohnort und Schulort ist ein wesentlicher Bezugspunkt des Unterrichts in den Grundschulen – die Anknüpfung an die konkrete Lebens- und Erfahrungswelt der Kinder – zunehmend schwieriger auszugestalten.

Ein wichtiger Teil des kulturellen Lebens eines Gemeindeteils könnte mit dem Wegfall des Schulstandortes wegbrechen, […] [da in diesem Fall] oftmals eine lange Tradition und ein großer Teil des öffentlichen Lebens [sterben].

Beckmann macht deutlich: „Es besteht akuter Handlungsbedarf, um die Situation in den Grundschulen insgesamt zu verbessern – daran gibt es im Hinblick auf die bisherigen Ausführungen der Gutachter keinen Zweifel.“ Die politisch Verantwortlichen müssten sich endlich der Grundschule annehmen. Denn Deutschland läge im internationalen Vergleich bei den Ausgaben pro Schüler in der Primarstufe (5.548 US-Dollar) deutlich unter dem OECD-Durchschnitt (6.741 US-Dollar) und dem EU-Durchschnitt (6.752 US-Dollar), im Vergleich mit den anderen Bundesländern ebenfalls deutlich unter den Durchschnittsausgaben und habe die rote Laterne im Ländervergleich bei der Schüler-Lehrer-Relation inne.

Die Gutachter haben des Weiteren berechnet, dass bei Festschreibung der jetzigen Rahmenbedingungen für die Grundschule bis zum Jahr 2019 rechnerisch 3.890 Lehrerstellen weniger benötigt würden als im Jahr 2010. Dies würde jedoch zugleich bedeuten, dass es zu weiteren erheblichen Grundschulschließungen kommen würde – allein bis zum Jahr 2019 beträfen es ca. 400 Standorte. Zu bedenken sei dabei auch, dass, wie das Gutachten belege, die Schulträgerkosten, die bei einer Schließung anfallen würden, oft denen entsprächen, die beim Erhalt entstehen würden.

Beckmann abschließend: „Der VBE fordert die Landesregierung auf, die Demografiegewinne, die in der Grundschule entstehen, weitgehend auch dort zu belassen. Das vorgelegte Gutachten belegt eindrucksvoll, dass die Demografiegewinne genügend finanziellen Handlungsspielraum ermöglichen, um kleine Grundschulen als selbständige Standorte zu erhalten und die Klassengrößen schrittweise auf den Bundesdurchschnitt von 21,5 Schülern je Klasse herabzusetzen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Landesregierung die derzeitige Schüler-Lehrer-Relation schrittweise von 23,42 auf 22 absenken. Dies ist unter Verwendung der Demografiegewinne kostenneutral ab 2016 zu lösen. Darüber hinaus muss die Landesregierung einen Rechtsrahmen schaffen, durch den die Klassenobergrenze auf 24, die Untergrenze auf elf und der Klassenfrequenzrichtwert auf 22 Schüler festgelegt wird. Die Unterrichtung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist dabei gesondert zu gewichten. Dadurch würden die Kommunen in die Lage versetzt werden, selbst einzügige Schulen mit einer Gesamtschülerzahl von mindestens 44 Schülern als eigenständige Systeme zu erhalten und die Grundschulen insgesamt könnten endlich Lerngruppen bilden, die der Heterogenität ihrer Schülerschaft entsprechen.“

Das gesamte Gutachten erhalten Sie hier.

PM 45/11





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