Die Zahl der Hauptschulschließungen steigt rapide. Dies führt zu erheblicher Verunsicherung bei der betroffenen Lehrerschaft. Der VBE hat deshalb seine Forderung nach einem Personalkonzept, die er bereits 2009 erhoben hatte und die von der damaligen Landesregierung abgelehnt wurde, erneuert. Der VBE hat sich mit einem Schreiben an die Ministerin gewandt und folgende Forderungen formuliert:
1. Über beabsichtigte Schließungen sind die betroffenen Beschäftigten (i.d.R. Lehrkräfte, Sozialpädagogen im Landesdienst) frühestmöglich zu unterrichten.
2. Für das Auslaufen der Einzelschule ist ein Stufenplan zu erstellen, der erkennbar macht, bis zu welchem Zeitpunkt welcher fächerspezifische Bedarf besteht.
3. Die Versetzungswünsche der Lehrkräfte sind zu erfassen und mit einer zeitlichen Perspektive zu versehen.
4. Die Versetzungswünsche von Lehrkräften an zu schließenden Hauptschulen sind gemäß dem Prinzip „Versetzung vor Einstellung“ vorrangig zu berücksichtigen. Dies gilt bei vorliegender Lehrbefähigung auch für Versetzungswünsche an andere Schulformen.
5. Beförderungsstellen an anderen Schulformen werden für Hauptschullehrkräfte mit entsprechender Lehrbefähigung grundsätzlich geöffnet.
6. Schulleitungen von Hauptschulen können sich auf freie Leitungsstellen an Real- und Gesamtschulen bewerben bzw. hier bei Bedarf von Amts wegen untergebracht werden.
7. Die verbleibenden Hauptschulen sind auf Grund der besonderen Herausforderungen, die sich aus ihrer Schülerschaft ergeben, personell entsprechend auszustatten und die Arbeitsbedingungen der dort Beschäftigten sind deutlich zu verbessern. Hierzu gehört die Absenkung der Klassenobergrenze auf 23 Schüler/innen ebenso wie die Absenkung der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung für die Lehrkräfte auf 25,5 Stunden.
Diese Grundsätze müssen aus Sicht des VBE für die Schulaufsicht aller Schulformen bindend sein.
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