Wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben.
Wir haben Sie bereits über die Wahl des Lehrerrats und seiner Ersatzmitglieder informiert.
Im Zusammenhang mit dieser Thematik, haben wir auch empfohlen, dass der Lehrerrat sich eine Geschäftsordnung geben sollte, in welcher im Detail die Wahl der Mitglieder des Lehrerrats geregelt ist.
Eine Mustergeschäftsordnung stellen wir Ihnen nachfolgend zur Verfügung.
Für Rückfragen steht unseren Mitgliedern die Rechtsabteilung des VBE NRW unter der Telefonnummer 0231/ 42 57 57 0 zur Verfügung. Darüber hinaus ist dienstags von 14:00 – 17:00 Uhr und mittwochs von 14:00 – 19:00 Uhr das Servicetelefon für Mitglieder des VBE unter der Telefonnummer 0231/ 43 38 63 zu erreichen. Zusätzlich können Sie Ihre Fragen an das Lehrerforum des VBE richten.
- Muster -
Geschäftsordnung des Lehrerrates der ____________________________-Schule
§ 1 Sitzungen
1. Lehrerratssitzungen finden regelmäßig (wöchentlich/monatlich…) statt.
2. Darüber hinaus findet eine Sitzung statt, wenn mindestens ein Mitglied des Lehrerrates dies beantragt.
§ 2 Einladung zur Sitzung
1. Der/Die Vorsitzende beruft die Sitzung ein.
2. Im Bedarfsfall wird von ihm/ihr eine Tagesordnung aufgestellt.
§ 3 Vertraulichkeit / Öffentlichkeit
1. Die Sitzungen des Lehrerrates sind nicht öffentlich.
2. Der Lehrerrat kann mit einfacher Mehrheit über die Zulassung weiterer Personen zur Sitzung entscheiden.
§ 4 Sitzungsleitung
Die Sitzungen des Lehrerrates werden dem/der Vorsitzenden geleitet. Sollte der/die Vorsitzende verhindert sein, so obliegt die Sitzungsleitung dem/der Stellvertreter(in).
§ 5 Beschlussfähigkeit, Beschlussfassung
1. Der Lehrerrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
2. Der Lehrerrat entscheidet über Anträge mit einfacher Mehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
3. Stimmenthaltungen bleiben bei der Ermittlung der Mehrheit außer Betracht.
4. Nur bei der Verhinderung eines Mitglieds ist die Stellvertretung durch ein Ersatzmitglied zulässig
§ 6 Niederschrift (1*)
1. Der Ablauf einer jeden Lehrerratssitzung ist durch den/die Protokollführer(in) (rotierendes System) schriftlich festzuhalten. Die Niederschrift muss mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthalten.
2. Das gefertigte Sitzungsprotokoll ist von dem/der Versammlungsleiter(in) und dem/der Protokollführer(in) zu unterzeichnen.
3. Jedem Lehrerratsmitglied ist die Einsicht in die archivierten Protokolle jederzeit zu ermöglichen.
4. Gegen den Inhalt des Protokolls kann jedes Lehrerratsmitglied innerhalb einer einwöchigen Frist Einwendungen erheben. Über Einwendungen wird in der nächsten Lehrerratssitzung entschieden. Sollten bis zum Ablauf der Frist keine Einwendungen erhoben werden, so gilt das Protokoll als genehmigt.
5. Der Niederschrift ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich alle Teilnehmenden eigenhändig einzutragen haben.
§ 7 Gemeinschaftliche Besprechung (2*)
Der/Die Schulleiter(in) und der Lehrerrat treten mindestens einmal im Schulhalbjahr zu einer gemeinschaftlichen Besprechung zusammen.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am ____________ in Kraft.
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(1*) Dieser Paragraph wird erst erforderlich, wenn der Lehrerrat nach Übernahme der Dienstvorgesetzteneigenschaften durch die Schulleitung personalvertretungsrechtliche Aufgaben wahrnimmt. Es empfiehlt sich jedoch schon vorher, bei wichtigen Beratungspunkten eine Niederschrift anzufertigen. Wenn die Schulleitung zeitweise an der Lehrerratssitzung teilnimmt, ist ihr ein Protokollauszug darüber auszuhändigen.
(2*) Auch die Gemeinschaftliche Besprechung ist erst bei Übernahme personalvertretungsrechtlicher Aufgaben obligatorisch.