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Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW

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Höchstaltersgrenze für Verbeamtung

Neuregelung:
In NRW können künftig Lehrerinnen und Lehrer bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres verbeamtet werden (früher: 35), für Schwerbehinderte besteht bis zum vollendeten 43. Lebensjahr die Möglichkeit der Verbeamtung.

Aufgrund aktueller Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zur Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung von Lehrkräften ergab sich Anpassungsbedarf in der Laufbahnverordnung von 1995. 
Die Landesregierung hat dem zu Folge am 30. Juni 2009 eine Verordnung zur Änderung der Laufbahnverordnung (LVO) und anderer dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen, die am Tag nach ihrer Verkündung, am 18. Juli 2009, in Kraft getreten ist.

Diese Änderungsverordnung beinhaltet eine Neuregelung der Höchstaltersgrenzen für Verbeamtungen.

Einen möglichen Pferdefuß sieht der VBE in der Regelung, dass Kindererziehungszeiten die Verbeamtungsgrenze bis zum vollendeten 46. Lebensjahr hinauszögern können.


Sollten sich aus der Neuregelung Fragen ergeben, so  können sich VBE-Mitglieder an die VBE-Rechtsabteilung wenden.





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