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Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW

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Landeskabinett beschließt Modernisierung der Lehrerausbildung

aus einer Mitteilung des MSW,  Düsseldorf, den 25.11.2008

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung und das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie in Nordrhein-Westfalen teilen mit:
Die Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen soll grundlegend modernisiert werden. Das Landeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Ziele sind: eine Stärkung des Praxisbezugs, eine vertiefte fachliche und pädagogische Ausbildung sowie eine Neuordnung der Lehrämter. Bis zum Wintersemester 2011/12 sollen alle Hochschulen auf die neue Lehrerausbildung umgestellt haben.Nach Abschluss der Verbändebeteiligung beinhaltet der Gesetzentwurf folgende Eckpunkte:

• Gleichwertige Studiengänge für die einzelnen Schulformen: Der Gesetzentwurf trägt der gestiegenen Bedeutung des frühen Lernens Rechnung durch die Einführung eines eigenständigen Grundschullehramtes. Die weiteren Lehrämter sind das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen, das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, das Lehramt an Berufskollegs und das Lehramt für sonderpädagogische Förderung. Die Gleichwertigkeit der Lehrämter wird durch eine gleich lange Ausbildungsdauer von sechs Jahren betont. Das Studium gliedert sich künftig für alle Schulformen in ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium, dessen Abschlussprüfung das bisherige erste Staatsexamen ersetzt. Studienelemente für Diagnostik und individuelle Förderung werden für alle Lehrämter ebenso verpflichtend wie ein Modul Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte.

• Stärkung des Praxisbezugs des Lehramtsstudiums: Damit schon die Studierenden ihre persönliche Eignung für den Lehrerberuf testen können, werden die Praxisanteile des Lehramtsstudiums gestärkt. Vorgesehen ist ein Assistenzpraktikum noch vor Aufnahme des Studiums als Erstbegegnung mit dem Arbeitsplatz Schule, ein Orientierungspraktikum zur Erkundung der Institution Schule in der ersten Studienphase und ein Berufsfeldpraktikum zum Ausgang des Masterstudiums, um erste Erfahrungen in der Lehrerrolle zusammeln. Teil des Masterstudiums ist außerdem ein Praxissemester, währenddessen die Studierenden eigenen Unterricht planen und durchführen.

• Straffung und Neugestaltung des Vorbereitungsdienstes: An das Studium schließt sich ein mindestens 12-monatiger Vorbereitungsdienst in staatlicher Verantwortung an. Der Vorbereitungsdienst wird auch zukünftig mit einem Staatsexamen abschließen. Er orientiert sich stärker als bisher an zeitgemäßen Lehrmethoden der Beratung und Unterstützung. Der Vorbereitungsdienst wird ab 2011 zunächst auf 18 Monate verkürzt. Seine weitere konkrete Ausgestaltung ist an eine Evaluation in der nächsten Legislaturperiode gebunden.

• Stärkung der Lehrerausbildung an den Universitäten: Die eigenständigen Zentren für die Lehrerbildung an den Universitäten werden durch Entscheidungs- und Ressourcenkompetenz gestärkt. Fachdidaktische und erziehungswissenschaftliche Inhalte werden vermehrt Teil des Studiums.

Der Gesetzentwurf orientiert sich an den Empfehlungen der Expertenkommission unter Leitung des Bildungsforschers Professor Jürgen Baumert. Die Lehrerausbildungsreform wird von den Hochschulen positiv begleitet. Das zeigt das einstimmige Votum der Arbeitsgemeinschaft der Prorektoren der Lehrerausbildenden Hochschulen in Nordrhein-Westfalen vom 16. September 2008. Für die Lehrerausbildungsreform stellt die Landesregierung bis 2015 rund 106 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Der vom Landeskabinett beschlossene Gesetzentwurf geht nun in die parlamentarische Beratung des nordrhein-westfälischen Landtags. Die Erste Lesung wird noch für dieses Jahr erwartet. Im Frühjahr 2009 soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein.





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