erarbeitet von BAK / LAK / LV unter Beteiligung von Frank Görgens (NRWL, Vors. Ausschuss Lehrerbildung), Wilfried Hassler (PhV), Friedhelm Heiland (VBE), Reinhold Schiffers (GEW)
1. Ziel der Reform muss die nachhaltige Qualitätssicherung und -verbesserung der Lehrerbildung insgesamt sein. Ausbildungsstandards und Kerncurricula garantieren und verbessern die inhaltliche Verbindlichkeit, Kontinuität und Anschlussfähigkeit der Phasen.
2. Die Entwicklung eines nachhaltigen Gesamtkonzepts bedarf ständiger inhaltlicher und organisatorischer Abstimmung zwischen Studienseminar, Universität und Schule.
3. Die anerkannten Qualitätsstandards der Ausbildung in der Zweiten Phase sind zu erhalten.
4. 24 Monate Ausbildungszeit bleiben auch weiterhin in der Verantwortung der Studienseminare.
5. Im Einklang mit den KMK-Beschlüssen ist von einer in Phasen organisierten, auf das Berufsfeld bezogenen Ausbildung auszugehen (Studium, Vorbereitungsdienst, Berufseingangsphase, Fortbildung).
6. Die Ausbildung in der ersten Phase umfasst das universitäre Studium von zwei Unterrichtsfächern und schließt mit dem ersten Staatsexamen ab.
7. Die Zusammenarbeit der Phasen ist gesetzlich geregelt. Basis der Zusammenarbeit ist die Gemeinsamkeit der Aufgabe unter Nutzung der jeweiligen komplementären Stärken.
Diese Zusammenarbeit ist in selbstständigen und zu didaktischen Zentren weiter entwickelten Studienseminaren institutionell verortet.
8. Die Auseinandersetzung mit der Schulpraxis erfolgt während des Studiums in zwei unterschiedlichen Formen und Funktionen:
- Die schulpraktischen Studien gem. LABG/LPO dienen dem forschenden Lernen, das schulische Praxis als Studiengegenstand fokussiert. Sie bleiben wie bisher in der Regie der Universität.
- Die Studierenden erwerben in einem (Praxis)Modul „Einübung in die Unterrichtspraxis“ unter der Regie der Studienseminare Basiskompetenzen für erstes Berufshandeln. Hier erfolgt die theoriegeleitete Einübung in die schulische Praxis als tatsächliches Unterrichtshandeln Dieses Modul dient auch der Selbstvergewisserung der Studierenden über die Berufswahl und der Überprüfung der beruflichen Eignung. Es schließt mit einem Leistungsvermerk ab und ist Voraussetzung für die Vergabe des Studienabschlusses.
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